SPD-Ortsverein Honzrath wählt neue Vorstandsspitze
Frischer Wind für Honzrath: Annick Gratz, Andreas Opsölder und Christina Scherrmann (von links)
Die Mitglieder des SPD-Ortsvereins Honzrath wählten bereits Ende
Januar auf der turnusgemäß stattfindenden Generalversammlung
einen neuen Vorstand. Die 26- jährige Annick Gratz wurde zur neuen
Vorsitzenden gewählt. Andreas Opsölder (stellvertretender Vorsitzender
und Kassierer) und Christina Scherrmann (stellvertretende
Vorsitzende und Schriftführerin) unterstützen sie bei ihrer Tätigkeit.
Der weitere Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Katharina Lauer
(stellvertretende Schriftführerin), Jutta Hamann (stellvertretende Kassiererin),
Joachim Gratz (Beisitzer und Organisationsleiter). Als Beisitzer
gehören dem Vorstand darüber hinaus Georg Dreyfus, Annette
Dreyfus, Gerhard Eckhold, Wilma Gratz, Roland Dingert, Werner Schäfer,
Michael Ternig, Wolfgang Ortmanns und Armin Jakobs an.
Wir danken unserem langjährigen 1. Vorsitzenden Armin Jakobs, der
nach sechzehn Jahren wohlverdient sein Amt niederlegte und der
jüngeren Generation sein Vertrauen aussprach, für seinen unerbittlichen
Einsatz und seine stetigen Bemühungen für unseren Ort.
Quelle: www.beckingen.de
Einbau von Wasser- Funkzählern im Gemeindebezirk Honzrath
Der Werksausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 beschlossen, im Versorgungsgebiet des Gemeindewasserwerkes Beckingen (WWB) Funkzähler für die Wassermessung einzuführen. Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt im vorigen Jahr in Hargarten hat der Wechsel jetzt in Honzrath begonnen. Die Funkzähler lösen die bisher eingebauten Mehrstrahl-Patronenzähler ab.
Die neuen Zähler haben folgende Vorteile bzw. Eigenschaften:
- verbraucherfreundliche Funkfernauslesung - Wegfall der persönlichen Ablesung im Haus und der damit verbundenen Terminvereinbarung durch Beauftragte des WWB
- höchste Messgenauigkeit und -sicherheit durch Ultraschallmessung
- jederzeit sichere Datenablesung mit AES 128 bit-Verschlüsselung und individuellem
Schlüssel für jeden Zähler
- verschleißfrei, da keine mechanischen Teile im Zähler vorhanden sind
- Batteriebetrieb mit einer Lebensdauer bis 16 Jahre und damit Einbauzeit von bis zu
15 Jahren, kein Stromanschluss erforderlich
- durch die lange Einbauzeit keine Neubeschaffung mit Wechselkosten nach 6 Jahren
(Ablauf der Eichgültigkeit)
- das PPS-Material (Kunststoff) erfüllt die schärferen Anforderungen der neuen
Trinkwasserverordnung
- einfache Zwischenablesungen z.B. bei einem Umzug
- elektronische Datenerfassung und Übermittlung an unser Abrechnungssystem
- Informationen über Trockenlauf, Leckage und Rohrbruch werden gespeichert und
können somit ausgelesen werden sowie
- Erkennen von Wasserverlusten beim Kunden und zwar zeitraumgenau. Hierdurch
ist z.B. der Nachweis einer kleineren Leckage in der Hausinstallation
(z.B.Dauerverbrauch durch undichten Spülkasten) möglich, da „jeder Tropfen“
Wasser gemessen wird.
Besonders der letzte Punkt hat in Hargarten mehrfach dazu geführt, dass Wasserverluste in der Hausinstallation festgestellt und deren Ursache durch den Hauseigentümer beseitigt werden konnte. Dies führt dann natürlich auch zu einer Kostenentlastung für den betroffenen Kunden. Unsere Mitarbeiter werden in der 16 KW mit den Zählerwechseln beginnen. Falls Sie Fragen zum Zählerwechsel haben, oder hierfür bereits vorab einen Termin mit uns vereinbaren möchten rufen Sie bitte die Telefonnummer 06832/429 im Pumpwerk Hargarten an.
Der Bürgermeister als Werkleiter
Erhard Seger
Einbau von Funkzählern für die Wassermessung im Gemeindebezirk Honzrath
Quelle: www.beckingen.de
Betriebszeiten für Geräte und Maschinen in Wohngebieten
Bei der Ortspolizeibehörde Beckingen gehen immer wieder Anfragen hinsichtlich der Betriebszeiten für Geräte und Maschinen in Wohngebieten ein. Die am häufigsten gestellte Frage ist, ob Rasenmäher, Heckenscheren oder Freischneider während der Mittagszeit betrieben werden dürfen.
Um hier eventuellen Irritationen vorzubeugen, weise ich auf folgendes hin: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29.08.2002 (BGBl. I S.3478), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 08.11.2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, hat die Rasenmäherlärmverordnung abgelöst. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind die Zeiten, in denen Geräte und Maschinen in Wohngebieten betrieben werden dürfen, festgelegt. Nach § 7 Abs. 1 dieser Verordnung dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr im Freien nicht betrieben werden. Neben den eben genannten Zeiten dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Anzumerken ist, dass die Geräte- und Maschinenlärmverordnung keine Anwendung findet, wenn es sich nach den baurechtlichen Vorschriften um Dorf-, Misch-, Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiete handelt. Abschließend ist festzuhalten, dass die Benutzung von Rasenmähern und Heckenscheren lediglich an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten ist; sie dürfen also in der Mittagszeit betrieben werden.Beckingen, den 15.04.2015
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Erhard Seger
Quelle: www.beckingen.de
Förderverein Kita Honzrath
Mit bunt geschmückten Stecken zogen die Kinder der AWO-Kindertagesstätte Honzrath durch das Dorf, um den Winter zu vertreiben. Gemeinsam mit dem Förderverein hatten sie einen großen Stroh- Schneemann gebastelt, der im Bollerwagen den Umzug anführte. Zusammen mit Erzieherinnen, Eltern und Großeltern wurden fröhliche Frühlingslieder gesungen, um „den alten Brummbär“ aus dem Land hinauszujagen. „Wir laden uns den Frühling ein, mit Blumen und mit Sonnenschein!“
Zum Abschluss wurde der Schneemann dem Feuer preisgegeben, unter Aufsicht der Freiwilligen Feuerwehr Honzrath. Gefeiert wurde die nun schon vierte erfolgreiche Winterverbrennung mit leckeren Brezeln.
Quelle: www.beckingen.de
Maßnahmen im Bereich des Regenrückhaltebeckens am Kollesborn
Der Naturschutzverein Honzrath hatte in seiner Jahreshauptversammlung einen Ortstermin beim Regenrückhaltebecken am Kollesborn angeregt, um die nach den Verkehrssicherungs- und Durchforstungsmaßnahmen entstandenen Probleme betreffend Einfriedung, optischem Zustand und den dort befindlichen Ästen zu erörtern. Hierzu fanden sich Ortsvorsteher Joachim Gratz. die Vertreter des Naturschutzvereins, der erste Vorsitzende Stefan Gratz (auch Ortsratsmitglied) sowie die stellvertretende Vorsitzende Traude Lenhof (auch Ortsratsmitglied) und Schriftführerin Gudrun Reinert, die Leiterin der AWO-Kita, Gabriela Hougardy, Vorstandsmitglied Verena Helde-Thewes vom Förderverein der Kita, Bauhofleiter Stefan Adam und Förster Wolfgang Müller als Leiter des Forstbetriebes ein. Müller erläuterte die durchgeführten Verkehrssicherungs- und Durchforstungsmaßnahmen mit den aufgetretenen organisatorischen und technischen Problemen. Er bat um Verständnis, wenn auch mal Dinge bei solch einer aufwendigen Maßnahme nicht ganz rund laufen, wie dies bei der Reisigentsorgung der Fall war. Der Förster wies darauf hin, dass bei allen forstbetrieblichen Maßnahmen das Prinzip der Sparsamkeit Anwendung findet und nur notwendige Maßnahmen durchgeführt werden. Die baufällige Einfriedung wurde im Zuge der Arbeiten zwangsläufig an einigen Stellen beschädigt, dann vom Bauhof/Forst demontiert und entsorgt. Nach Meinung der Verwaltung sei eine Absturzsicherung am Regenrückhaltebecken nicht erforderlich, da es sich um normale Böschungen handelt. Dagegen vertraten der Ortsvorsteher, die Vertreter des Naturschutzschutzvereins und der Kita eine gegenteilige Auffassung und forderten die Errichtung einer neuen Einfriedung. Nach eingehender Diskussion wurde einvernehmlich ein Kompromiss vereinbart. Danach erfolgt die Errichtung einer neuen Absturzsicherung nur im oberen Bereich des Regenrückhaltebeckens auf einer Länge von ca. 40 m, wozu der Ortsvorsteher, falls sonst keine Mittel dafür zur Verfügung stehen, solche des Ortsrates zusagte, die Verbesserung der Optik durch motormanuelle Bearbeitung der Kronen und Grobäste im Bereich der Böschungen sowie Instandsetzung und Verbesserung der Optik der Wegebankette. Der Forstbetrieb führt folgende Maßnahmen durch: Motormanuelle Bearbeitung der im Böschungsbereich liegenden Kronen und Räumung der Äste vom Bankettbereich sowie Lieferung des Holzes (80 lfm unbesämte Bohlen) für die zu errichtende Absturzsicherung. Der Bauhof übernimmt folgende Maßnahmen: Instandsetzung und optische Herrichtung der Wegebankette sowie Bau und Unterhaltung einer Absturzsicherung im oberen Bereich des Regenrückhaltebeckens.
Bauhofleiter Stefan Adam, Ortsvorsteher Joachim Gratz, Traude
Lenhof, stellvertretende Vorsitzende des Naturschutzvereins und
Ortsratsmitglied, Stefan Gratz, Vorsitzender des Naturschutzvereins
und Ortsratsmitglied, Förster Wolfgang Müller, Verena Helde-
Thewes, Schriftführerin des Kita-Fördervereins, und AWO-Kita-Leiterin
Gabriela Hougardy (von links) beim Ortstermin
Quelle: www.beckingen.de