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Umstellung auf Sommerzeit

Die erste Sommerzeit weltweit wurde schon am 20. April 1916 im Deutschen Reich und Österreich-Ungarn eingeführt, um die Stundenzahl an nutzbarem Tageslicht zu vergrößern. Eine saisonale Zeitumstellung wurde erstmals im Jahre 1907 von William Willett vorgeschlagen. Trotz Lobbyarbeit konnte er die britische Regierung jedoch nicht zur Einführung der Sommerzeit bewegen. Eingeführt wurde die Zeitumstellung erstmals im Deutschen Reich sowie in Österreich-Ungarn und noch im selben Jahr auch im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland. Die im Englischen damals für die Sommerzeit eingeführte Bezeichnung „Daylight Saving Time“ (wörtlich übersetzt: „Tageslicht sparende Zeit“) beschreibt den Zweck, nämlich die Zeitspanne mit nutzbarem Tageslicht zu vergrößern.

In den Jahren 1919 bis 1939 gab es keine Zeitumstellung. Wieder eingeführt wurde die Sommerzeit im Kriegsjahr 1940. Jedoch wurde die Sommerzeit ab 1942 dreimal durch sogenannte „Verordnungen über die Wiedereinführung der Normalzeit“ unterbrochen. 1945, unmittelbar nach dem Krieg, und in den folgenden Jahren bestimmten die Besatzungsmächte die jährliche Umstellung auf die Sommerzeit. Die damaligen Sommerzeitregelungen endeten 1949. Von 1950 bis 1979 gab es in Deutschland keine Sommerzeit.

Im Jahr 1975 beschlossen die meisten Länder der damaligen Europäischen Gemeinschaft die Einführung der Sommerzeit. Die Umsetzung erfolgte ab 1977. Nach der Ölkrise 1973 sollte durch eine bessere Nutzung des Tageslichtes Energie gespart werden. Ende 1994 wurden die unterschiedlichen Sommerzeitregelungen in der Europäischen Union vereinheitlicht. Die einheitliche Sommerzeit gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich ihrer Landesteile, die in der Nähe von Europa liegen. Sie gilt jedoch nicht in jenen Landesteilen, die nicht auf dem Gebiet des europäischen Kontinents selbst liegen, zum Beispiel in Französisch-Guayana.

In der Bundesrepublik wurde zum ersten mal am 6. April 1980 erneut die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt. Rechtliche Grundlage ist das "Zeitgesetz" nach einem Bundestagsbeschluss von 1978. Deutschland war neben Dänemark das letzte EG-Land, dass sich der Regelung anschloss.

Alle Uhren werden zum Beginn der Sommerzeit um eine Stunde vorgestellt. Die Sommerzeit gilt für einen Zeitraum von März bis Oktober, der jeweils mit einem Sonntag beginnt und endet. Die Regelung soll einen Energiespareffekt bewirken: das Sonnenlicht soll optimal genutzt werden können.      Quelle:Wikipedia   

Eine einfache "Eselsbrücke" ist die Zahlenfolge 2 - 3 - 2.  zu Beginn der Sommerzeit von 2 Uhr auf 3 Uhr und am Ende von 3 Uhr auf 2 Uhr.